17.12.2020

Gemeinsam mit der 8L Green Energy GmbH & Co.KG, der BürgerEnergie Issum eG sowie der SL Windpark Oermten GmbH & Co.KG startete der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) im Kreis Kleve gestern mit der Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Im Windpark „Issum Oermter Berg“ wurde stellvertretend die erste Windenergieanlage mit dem Transponder-System der Lanthan Safe Sky GmbH ausgestattet. Es wird zukünftig dafür sorgen, das dauerhafte nächtliche Blinken der Anlagen zu beenden. Damit setzt die Windenergiebranche ein wichtiges Zeichen für die Akzeptanz von Windparks. 

Über Mobilfunkverbindungen werden die Windenergieanlagen betreiberübergreifend miteinander verbunden. Die rote Hinderniskennzeichnung für Windenergieanlagen ab 100 Metern leuchtet nur noch dann auf, wenn sich der Anlage tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Beleuchtungszeit reduziert sich somit um bis zu 98 Prozent. Im Issumer Windpark nutzen die drei Betreibergesellschaften der 8L Green Energy GmbH & Co.KG, der BürgerEnergie Issum eG sowie der SL Windpark Oermten GmbH & Co.KG gemeinschaftlich die Transpondertechnik. Organisiert wird die gemeinschaftliche Nutzung vom LEE NRW.

Insgesamt werden in den nächsten zwei Jahren rund 200 solcher Cluster in ganz NRW ausgestattet. Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, betont: „Wir haben in den vergangenen Monaten unter Hochdruck daran gearbeitet, die BNK in NRW für die Betreiber möglichst schnell und unkompliziert umzusetzen und damit als Branche ein starkes Signal für die Akzeptanz von Windparks zu setzen. Die Technologie ist zertifiziert, viele Betreiber sind bereits mit an Bord. Jetzt können wir starten.“

„Die Anwohner hier in Issum gehören mit zu den Ersten in NRW, die sich schon bald über einen dunklen Nachthimmel freuen können“, unterstreicht Norbert Leurs, Geschäftsführer der 8L Green Energy GmbH & Co.KG. Und auch die örtliche Energiegenossenschaft BürgerEnergie Issum eG ist überzeugt von dem kooperativen Charakter der LEE NRW-Initiative: „Wir befürworten, dass der Landesverband Erneuerbare Energien NRW das Thema BNK mit solcher Dynamik vorantreibt. Die Synergien mit anderen Betreibern zu nutzen und die Umsetzungspflicht sowie die Kosten gemeinsam zu tragen, ergibt aus unserer Perspektive absolut Sinn“, so Geschäftsführer Alfred Soppe. 

Bis es final soweit ist und die Anlagen in Issum dunkel sind, müssen zunächst noch einige genehmigungsrechtliche Fragen geklärt werden. „Wir hoffen, dass dies zeitnah mit den Genehmigungsbehörden einvernehmlich geschehen kann“, sagt Christian Mildenberger.

Von rund 2.350 ausstattungspflichtigen Windenergieanlagen in NRW beteiligen sich bereits mehr als 1.300 an der gemeinschaftlichen Umsetzung durch den LEE NRW. Für Interessenten gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich dem Projekt anzuschließen.
 
Hintergrundinformationen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung:

• Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 Metern müssen per Gesetz mit einer Hinderniskennzeichnung ausgestattet sein, um Luftfahrzeuge zu warnen. Von dieser rot blinkenden Befeuerung fühlen Anwohner sich jedoch häufig gestört. Der Gesetzgeber hat daher vorgegeben, dass Anlagenbetreiber bis spätestens zum 31.12.2022 auf eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) umrüsten müssen. Die Hinderniskennzeichnung soll sich nur noch dann einschalten, wenn tatsächlich Flugobjekte in der Nähe sind.

• Flugobjekte müssen bereits seit längerem mit Transpondern ausgestattet sein, die Signale mit entsprechenden Flugdaten aussenden. Das nun in der Windenergieanlage installierte BNK-System des Projektpartners Lanthan Safe Sky GmbH empfängt dieses Signal über eine Verkehrsempfängereinheit (ATS-3). Diese gibt der Anlage daraufhin den Befehl, die Hinderniskennzeichnung einzuschalten. Über verbundene Schnittstelleneinheiten (ATS-4) an weiteren Windenergieanlagen in der Umgebung bekommen diese zeitgleich das Signal, auch ihre Beleuchtung einzuschalten. 

• Zur schnellstmöglichen und kosteneffizientesten Umsetzung koordiniert der LEE NRW ein betreiberübergreifendes Konzept. Das Konzept nutzt den Vorteil der Transpondertechnik, welche es ermöglicht, dass mehrere Windenergieanlagen unterschiedlicher Betreiber in einem Radius von bis zu sechs Kilometern auf denselben ATS-3-Empfänger zugreifen und sich somit ein Signal teilen können. Diese werden zu einem Cluster zusammengefasst.

• An dem Konzept beteiligen sich bisher bereits mehr als 1.300 der 2.350 ausstattungspflichtigen Windenergieanlagen in ganz Nordrhein-Westfalen. Die betreiberübergreifende Koordination erfolgt durch die neu gegründete Gesellschaft LEE NRW GmbH.

• Durch diese Kooperation lässt sich die Zahl der benötigten Verkehrsempfänger (ATS-3) von 300 auf 200 Stück reduzieren. Die Kosten werden auf die beteiligten Betreiber umgelegt, sodass entsprechend geringere Kosten für jeden Einzelnen entstehen.