29.04.2021

Die Gladbecker SL Naturenergie-Gruppe begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten einer entschiedeneren und seriöseren Klimaschutzpolitik.

Das Gericht in Karlsruhe hatte der Klage der Initiatoren, darunter Fridays for Future, Recht gegeben. Milan Nitzschke, Geschäftsführer der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe:

„Das Urteil ist epochal: Wegducken gilt nicht mehr. Klimaschutz hat jetzt Verfassungsrang. Entsprechend sind nicht nur der Bund, sondern auch Land und Gemeinden verpflichtet, mehr für den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien zu tun.“

Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dürften nicht mehr fünf bis zehn Jahre dauern – so viel Zeit sei nicht mehr, so Nitzschke. Verzögerungen und Verhinderungsplanung müssten der Vergangenheit angehören. Dabei sei es beschämend, dass für diese Entscheidung erst die jüngere Generation klagen musste.

„Die Jugend fordert ihr Recht auf eine intakte Umwelt ein. Aber es ist an uns, den sogenannten Erwachsenen in Wirtschaft und Politik, hierfür endlich die Weichen zu stellen.“

Zwischen 2030 und 2050 muss laut Verfassungsgerichtsurteil Klimaneutralität hergestellt werden. Damit müsse die gesamte Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Die wesentliche Säule für die Energieversorgung der Zukunft bilde mit voraussichtlich etwa 70 Prozent Anteil an der Erzeugung die Windenergie, gefolgt von der Solar- sowie der Bioenergie.

„Der Zubau von Wind- und Sonnenenergie geht nur regional. Hier sind Land und Gemeinden gleichermaßen gefragt“, so Nitzschke.

SL NaturEnergie betreibt landesweit mehr als 170 Erneuerbare-Energie-Anlagen mit über 350 Megawatt Leistung. Pro Jahr spart ihre Stromerzeugung über 270.000 Tonnen CO2 ein.